Diese Daten sind durch eine Nikon-Lizenzvereinbarung geschützt. Lesen Sie die folgende Lizenzvereinbarung, bevor Sie mit dem Herunterladen fortfahren. Indem Sie mit dem Herunterladen fortfahren, erklären Sie Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Diese Nutzungsbedingungen zur herunterzuladenden Software (»Vereinbarung«) bilden einen rechtswirksamen Vertrag zwischen Ihnen (natürliche oder juristische Person) und Nikon Corporation (»Nikon«). Die enthaltenen Bestimmungen gelten für das Herunterladen der Nikon-Software zu dieser Vereinbarung (»SOFTWARE«), bestehend aus Computersoftware und ggf. »Online«- oder elektronischer Dokumentation. Indem Sie »Ich stimme zu – zum Download« wählen, erklären Sie rechtswirksam Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung. Wenn Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, dürfen Sie die SOFTWARE nicht herunterladen. Diese Lizenz stellt keinen Verkauf der SOFTWARE dar und Sie werden nicht Eigentümer der SOFTWARE, weder durch den Kauf eines Produkts, durch das Herunterladen noch durch die Nutzung. Nikon und/oder die Lizenzgeber von Nikon behalten das Eigentum an der SOFTWARE und allen Kopien der SOFTWARE sowie allen Rechten an geistigem Eigentum und behalten sich alle Rechte vor, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und exklusive Vereinbarung (ob mündlich oder schriftlich) zwischen Ihnen und Nikon oder einem mit Nikon verbundenen Unternehmen in Bezug auf die SOFTWARE dar. 1. LIZENZGEWÄHRUNG Nikon gewährt Ihnen hiermit eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare und eingeschränkte Lizenz zum Herunterladen einer (1) Kopie der SOFTWARE auf einen (1) Computer. Um die SOFTWARE zu installieren und zu nutzen, müssen Sie der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung zur SOFTWARE zustimmen, die angezeigt wird, wenn Sie die SOFTWARE installieren. Die SOFTWARE ist durch das japanische Urheberrechtsgesetz sowie internationales Urheberrecht und diesbezügliche Abkommen geschützt. Auf jeder Kopie müssen der Nikon-Urheberrechtsvermerk und alle anderen Eigentumsvermerke reproduziert werden, die sich auf dem Original befinden. 2. EINSCHRÄNKUNGEN Sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung angegeben, dürfen Sie keine Kopien der SOFTWARE erstellen und an andere weitergeben und die SOFTWARE nicht elektronisch von einem Computer über ein Netzwerk auf einen anderen Computer übertragen. Die SOFTWARE enthält Geschäftsgeheimnisse. Zu deren Schutz ist es untersagt, die SOFTWARE zu dekompilieren, Verfahren des Reverse-Engineering zu unterziehen, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, sie in eine vom Menschen interpretierbare Form umzuwandeln, sofern dies nicht gesetzlich zugelassen ist. SIE DÜRFEN URHEBERRECHTS-, MARKEN- UND ANDERE RECHTSSCHUTZVERMERKE IN DER SOFTWARE NICHT VERÄNDERN UND NICHT ENTFERNEN. SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE NICHT ÜBERTRAGEN UND NICHT ANDERWEITIG DARÜBER VERFÜGEN, DIE SOFTWARE NICHT ÄNDERN, ADAPTIEREN, ÜBERSETZEN, MIETEN, LEASEN, VERLEIHEN, WEITERVERKAUFEN, WEITERGEBEN, VERNETZEN ODER ABGELEITETE WERKE ERSTELLEN ODER ERSTELLEN LASSEN, DIE AUF DER SOFTWARE ODER EINEM TEIL DER SOFTWARE BASIEREN. 3. LAUFZEIT Die hiermit an der SOFTWARE gewährte eingeschränkte Lizenz endet automatisch und ohne Mitteilung von Nikon, wenn Sie eine der Bestimmungen dieser Lizenz nicht einhalten. Bei Beendigung müssen Sie die SOFTWARE und alle Kopien der SOFTWARE umgehend vernichten. Sie können diese Lizenz jederzeit beenden, indem Sie die SOFTWARE und alle Kopien der SOFTWARE vernichten. 4. EXPORT Sie verpflichten sich, die SOFTWARE und zugehörige technische Daten nicht direkt oder indirekt in ein Land zu verschicken, zu übertragen oder zu reexportieren, wenn dadurch gegen die einschlägigen Gesetze oder Bestimmungen der USA oder des Landes, in dem Sie die SOFTWARE erhalten haben, verstoßen wird. 5. BESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS a) IM MAXIMAL GEMÄSS EINSCHLÄGIGEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN IRGENDWELCHER ART BEREITGESTELLT. NIKON SOWIE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER UND AGENTEN SCHLIESSEN HIERMIT JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIE AUS, EINSCHLIESSLICH DER KONKLUDENTEN GARANTIE DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. IM MAXIMAL GEMÄSS EINSCHLÄGIGEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESSEN NIKON SOWIE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER UND AGENTEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE MIT DER SOFTWARE ERZIELTEN RESULTATE SOWIE DAFÜR AUS, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT ODER DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI UND FEHLERFREI ERFOLGT UND DIE SOFTWARE FREI VON VIREN IST. IM MAXIMAL GEMÄSS EINSCHLÄGIGEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESSEN NIKON SOWIE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER UND AGENTEN DIE HAFTUNG FÜR UNMITTELBARE, MITTELBARE UND FOLGESCHÄDEN SOWIE BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN JEDWEDER ART – ENTGANGENER GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER ANDERE – RESULTIEREND AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE UND UNABHÄNGIG VON DER URSACHE AUS. DIES GILT AUCH, WENN NIKON, DIE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER ODER AGENTEN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN UNTERRICHTET WAREN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG DAR UND DIE SOFTWARE DARF NUR UNTER ANERKENNUNG DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GENUTZT WERDEN. b) Nikon behält sich das Recht auf jederzeitige Änderungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Verbesserungen der SOFTWARE vor. 6. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG Die SOFTWARE und die elektronische Dokumentation werden mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN bereitgestellt. Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegen den in DFARS 252.227-7013 oder den Unterabsätzen (c) (1) und (2) von »Commercial Computer Software Restricted Rights« in 48 CFR 52.227-19 genannten anwendbaren Einschränkungen. Hersteller: Nikon Corporation, Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Konan, Minato-ku, Tokyo 108-6290, Japan. 7. ALLGEMEINES Diese Vereinbarung unterliegt japanischem Recht und wird nach Maßgabe der japanischen Gesetze ausgelegt. Wird aus irgendeinem Grund befunden, dass japanisches Recht für diese Vereinbarung im Land des Erwerbs der SOFTWARE nicht einschlägig ist, ist diese Vereinbarung nach Maßgabe der Gesetze des Landes auszulegen, in dem Sie die SOFTWARE erworben haben. Sie erkennen die Zustellung der Benachrichtigung zu Rechtsmaßnahmen aus dieser Vereinbarung mittels normaler Post oder anderer, gewerblich üblicher Methoden der bestätigten Zustellung an. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung uneingeschränkt gültig und in Kraft. Diese Vereinbarung bildet die gesamte Vereinbarung und Absprache zwischen Ihnen und Nikon und ersetzt alle anderen Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand. Die Nichteinhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine Partei darf ebenso wie die Nichtausübung eines Wahlrechts, eines Rechts oder eines Rechtsmittels aus dieser Vereinbarung nicht als Verzicht auf die künftige Durchsetzung oder Ausübung einer solchen Bestimmung, eines solchen Wahlrechts, Rechts oder Rechtsmittels ausgelegt werden und die betreffende Bestimmung, das Wahlrecht, Recht oder Rechtsmittel bleibt gültig und in Kraft. Die Titel der Abschnitte dieser Vereinbarung sind aber nicht Teil der Vereinbarung und beeinflussen deren Bedeutung und Interpretation nicht. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung anders angegeben, überdauern die Bestimmungen der Abschnitte 2, 3 (nur zweiter Satz), 4, 5, 6 und 7 in Verbindung mit allen anderen Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf Zeiträume nach Beendigung dieser Vereinbarung beziehen. Dies gilt ungeachtet des Grundes für die Beendigung dieser Vereinbarung.
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